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Schock: Haftbefehl gegen FC Bayern-Star Christian Lell! Muss er in den Knast?

Foto: GettyImages

Schlechte Nachrichten für den ehemaligen Fußballprofi Christian Lell (39): Gegen ihn wurde ein Haftbefehl (Az.: 1501 M 5413/24) erlassen.

Von 2003 bis 2012 war Lell als Fußballprofi aktiv, unter anderem beim FC Bayern und Hertha BSC. 2014 beendete er seine Karriere und wechselte ins Baugewerbe. Aktuell steht er vor erheblichen rechtlichen Problemen und wurde mehrfach zivilrechtlich verklagt.

Bereits in sieben Fällen wurde seine Firma verurteilt, darunter eine Zahlung von 15.000 Euro an eine Klägerin. Die Gesamtkosten könnten jedoch noch erheblich steigen.

Vor dem Münchner Landgericht wurden zuletzt regelmäßig Versäumnisurteile gegen Lells Baufirma verhängt, da weder er noch seine Anwälte zu den Prozessen erschienen. Insgesamt fünf dieser Verfahren sind inzwischen rechtskräftig und vollstreckbar, zwei weitere vorläufig vollstreckbar. Nach Angaben des Landgerichts München I belaufen sich die Forderungen auf über 300.000 Euro.

Hauptsächlich geht es um Verzugsschäden, da Lell Immobilien unfertig an Käufer übergeben haben soll. Zusätzlich haben Handwerker und ein Steuerberater Klagen gegen den Ex-Fußballprofi eingereicht. Doch das ist noch nicht alles: Weitere Verfahren gegen Lells Firma sind bereits angesetzt.

Laut Informationen der BILD geht es um offene Forderungen aus Lells Bauträgertätigkeit und seinen verschiedenen Projektgesellschaften. Der sogenannte Erzwingungshaftbefehl wurde nun an den Gerichtsvollzieher weitergeleitet, um die „Vollstreckung der Ansprüche“ fortzusetzen. Welche der offenen Forderungen letztlich zum Haftbefehl führte, ist jedoch unklar.

Seine Anwälte Dr. Jörn Claßen und Dr. Isabel Plum erklärten gegenüber BILD: „Etwaige Maßnahmen sind unserem Mandanten nicht bekannt.“ Sie fügten hinzu: „Trotz der anhaltenden Immobilienkrise konnte die Lell Holding in den letzten Jahren zahlreiche Bauprojekte erfolgreich umsetzen und damit neuen Wohnraum in München und Umgebung schaffen. Allein in Straßlach-Dingharting wurden 40 Wohneinheiten erfolgreich realisiert und schlüsselfertig an die Käufer übergeben.“

Weiter hieß es: „Nach vielen erfolgreichen Bauprojekten hat sich unser Mandant freiwillig entschieden, den nächsten Schritt zu gehen und die Lell Holding an ein großes deutsches Immobilienunternehmen zu verkaufen. Der Verkauf befindet sich derzeit in der finalen Abwicklung. Nach dessen Abschluss werden berechtigte Forderungen durch den neuen Unternehmensinhaber erfüllt.“

Christian Lell äußerte sich gegenüber BILD zu den Vorwürfen: „Ich bedauere, dass es zeitliche Überschneidungen von Zahlungszielen und der Verkaufsabwicklung gibt. Unsere Geschäftspartner kümmern sich um den zeitnahen Ausgleich, damit das Thema vom Tisch ist. Erfreulich ist allerdings, dass es uns gelungen ist, die Holding zu retten. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass es anderen, wie zum Beispiel Rene Benko, anders erging.“

Zivilanwalt Norman Synek erklärte gegenüber BILD: „Ein zivilrechtlicher Haftbefehl gegen einen Schuldner wird erlassen, wenn dieser die Vermögensauskunft – den sogenannten Offenbarungseid – nicht geleistet hat. Der Gerichtsvollzieher kann mit diesem Haftbefehl und unter Zuhilfenahme von Vollstreckungsbeamten den Schuldner an jedem Ort in Gewahrsam nehmen beziehungsweise verhaften.“ Sollte Lell also aus Ibiza, wo er derzeit lebt, einreisen, könnte er am Flughafen verhaftet werden.

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